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   ArbG Rheine, 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09   

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https://dejure.org/2010,44764
ArbG Rheine, 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09 (https://dejure.org/2010,44764)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09 (https://dejure.org/2010,44764)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 07. April 2010 - 3 Ca 1029/09 (https://dejure.org/2010,44764)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Rheine, 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09
    Die Beklagte ist der Ansicht, nach der Entscheidung des EuGH vom 20.02.2009 (Rs. C-350/06 u. C-520/06) sowie des Urteils des BAG vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) bestehe ein Anspruch des Klägers nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.

    Zunächst ist festzuhalten, dass entsprechend der Entscheidung des BAG vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Rheine, 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09
    Die Beklagte ist der Ansicht, nach der Entscheidung des EuGH vom 20.02.2009 (Rs. C-350/06 u. C-520/06) sowie des Urteils des BAG vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) bestehe ein Anspruch des Klägers nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus ArbG Rheine, 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09
    Dem einzelvertraglich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruches und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes kein Gemeinschaftsrecht entgegen (vgl. EuGH v. 06.Oktober 1982, -C-283/81-[C.I.L.F.I.T.] Rn. 13 f., Slg 1982, 3415; BAG, a.a.O., Rn. 81).
  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 292/11

    Urlaubsrecht - Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 7. April 2010 - 3 Ca 1029/09 - abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von 319, 05 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2008 verurteilt wurde und soweit dem Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus weiteren 319, 05 Euro brutto seit dem 1. Oktober 2008 und nicht erst ab dem 12. Februar 2009 zugesprochen wurden.
  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 07.04.2010 - 3 Ca 1029/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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